BLGYM 1: Ogeori Branch / 3rd Floor, 220 Jungang-ro, Buk-gu, Pohang-si |
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Store 2: Units 301-303 & 401-406, 109 Dae-ro, Nam-gu, Pohang-si |
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BL GYM
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Über BLGYM

Artikel 1 (Mitgliedschaftsgrundsätze und Zugangsauthentifizierung)
1. BL GYM-Mitglieder dürfen die Einrichtung grundsätzlich nur nach Überprüfung ihrer Identität durch biometrische Authentifizierung wie Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung betreten.
2. Mitglieder müssen bei Zugangsauthentifizierungsverfahren wie der Registrierung von Fingerabdrücken und der Aufnahme von Fotos kooperieren. Eine Verweigerung ohne triftigen Grund kann zu einer Einschränkung der Nutzung des Zentrums führen.
3. Angelegenheiten bezüglich der Erfassung und Verwendung biometrischer Daten unterliegen dem **„Einverständniserklärung zur Erfassung und Verwendung biometrischer Daten”**, das separat von diesen Bedingungen bereitgestellt wird.
4. Im Falle unvermeidbarer Umstände wie Systemausfällen kann das Zentrum vorübergehend alternative Authentifizierungsmethoden bereitstellen.
Artikel 2 (Einhaltung der Vorschriften durch Mitglieder und Nutzungsbeschränkungen)
1. Mitglieder müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit während der Nutzung des Zentrums zu gewährleisten. Verstöße können dazu führen, dass das Zentrum notwendige Maßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen, Kündigung der Mitgliedschaft oder Rückerstattungsbeschränkungen ergreift.
2. Das Zentrum kann die Nutzung sofort einschränken, wenn ein Mitglied sich in einer Weise verhält, die zu Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern oder innerhalb des Zentrums führt, oder Handlungen begeht, die die öffentliche Gesundheit und Ordnung beeinträchtigen, wie z. B. die Verbreitung von Infektionskrankheiten, Alkoholkonsum oder unanständiges Verhalten.
3. Mitglieder, die vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungen oder Geräte beschädigen, sind zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
4. Das Zentrum haftet im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften nicht für Verletzungen, die durch die eigene Fahrlässigkeit des Mitglieds verursacht wurden, oder für Unfälle, die auf persönliche Erkrankungen zurückzuführen sind, die dem Zentrum nicht mitgeteilt wurden.
5. Das Zentrum haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, die nicht ausdrücklich zur Verwahrung beim Zentrum abgegeben wurden.
6. Bei der Nutzung des Zentrums muss die vorgeschriebene Kleidung (Trainingskleidung, Hallenschuhe) getragen werden, und die Nutzung der Einrichtungen ist nur nach einer Mitgliederauthentifizierung gestattet.
7. Bei Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit, z. B. bei Augeninfektionen oder Hautkrankheiten, kann das Zentrum nach eigenem Ermessen den Zutritt vorübergehend beschränken.
8. Privatstunden mit Trainern, die nicht zum Zentrum gehören, sind verboten. Bei Entdeckung kann sowohl dem Trainer als auch dem Teilnehmer sofort die Nutzung der Einrichtungen ohne Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge untersagt werden.
9. Wenn einem Nichtmitglied der unbefugte Zutritt und die unbefugte Nutzung gestattet wird,
・ kann sowohl dem unbefugten Nichtmitglied als auch dem verantwortlichen Mitglied eine Strafgebühr in Höhe des Zehnfachen der täglichen Nutzungsgebühr auferlegt werden.
・ kann dem verantwortlichen Mitglied die Kündigung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung und zukünftige Nutzungsbeschränkungen drohen.
・ (In schweren Fällen kann eine zivil- und strafrechtliche Haftung nach den einschlägigen Gesetzen geltend gemacht werden.)
10. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr. An Wochenenden und in den Abendstunden werden Dienstleistungen angeboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen Senioren, Schwangere und Minderjährige unter 17 Jahren außerhalb der Öffnungszeiten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt erhalten.
11. Gemeinschaftsschließfächer dürfen nicht privat belegt werden. Gegenstände, die länger als 24 Stunden unbeaufsichtigt bleiben, können am nächsten Tag entfernt oder entsorgt werden.
12. Die Schließfächer müssen direkt von den Mitgliedern verwaltet werden. Bei Beschädigungen können die tatsächlichen Kosten (bis zu 100.000 KRW) in Rechnung gestellt werden.
13. Gegenstände, die nach Ablauf der Mitgliedschaft ohne vorherige Ankündigung aufbewahrt werden, können nach einer Woche nach unserem Ermessen entsorgt werden.
Artikel 3 (Änderungen der Mitgliedschaft, Namensänderungen und Übertragungen)
1. Bei Beendigung oder Kündigung der Mitgliedschaft können 10 % des Gesamtbetrags als Strafgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbehalten werden.
2. Die Umwandlung einer 1-monatigen Mitgliedschaft in eine langfristige Mitgliedschaft von 3 Monaten oder mehr ist nur innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich.
3. Namensänderungen sind nur einmal für Mitgliedskarten zum Vollpreis zulässig, und das Mitglied hat die vorgeschriebene Gebühr (10.000 KRW) zu tragen.
4. Die Übertragung von Mitgliedskarten ist unter keinen Umständen zulässig. Wenn die Übertragung durch Änderungen der Fingerabdruck- oder Gesichtserkennungsdaten bestätigt wird,
・wird die Mitgliedskarte sofort gekündigt
・werden keine Rückerstattungen gewährt
・können Zugangsbeschränkungen an allen BL GYM-Standorten verhängt werden.
Artikel 4 (Aussetzung)
1. Ermäßigte Mitgliedschaftspläne können nicht ausgesetzt oder übertragen werden.
2. In Fällen, in denen objektive Gründe die Nutzung des Zentrums verhindern (z. B. Knochenbruch, Operation), ist eine Aussetzung für bis zu 30 Tage möglich, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden und das Zentrum zustimmt.
Artikel 5 (Rückerstattungen)
1. Rückerstattungen für Mitgliedschaften werden auf der Grundlage des Anmeldedatums (Beginn der Mitgliedschaft) berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Zentrums.
2. Der Rückerstattungsbetrag wird nach Abzug der folgenden Beträge ausgezahlt:
1) 10 % Rückerstattungsvereinbarungsgebühr (Strafgebühr) des Gesamtzahlungsbetrags
2) Bereits angefallene Kosten, wie z. B. die Anmeldegebühr und die Ausrüstungsgebühren
3) Anzahl der seit dem Startdatum verstrichenen Tage × Tagesnutzungsgebühr von 10.000 KRW
3. Die Aussetzungsdauer ist ebenfalls in der Nutzungsdauer enthalten und wird bei der Berechnung der Rückerstattung abgezogen.
4. Mitgliedschaften, für die ein Übertragungsverfahren abgeschlossen wurde, sind nicht erstattungsfähig.
5. Die Nutzungsdauer wird auf Tagesbasis berechnet. Mitgliedschaften, die ohne Nutzung abgelaufen sind, können keine Nutzungsrechte geltend machen.
6. Rückerstattungen sind nur nach Ausfüllen des vom Zentrum bereitgestellten Rückerstattungsantragsformulars möglich.
7. Wenn das Startdatum auf Wunsch des Mitglieds vor dem Beginn der Mitgliedschaft geändert wird,
・ist das Rückerstattungsberechnungsdatum das ursprüngliche Startdatum der Mitgliedschaft.
(Beispiel) Wenn eine Mitgliedschaft, die am 1. November 2025 beginnen sollte, auf Wunsch des Mitglieds auf den 1. Januar 2026 verschoben wird
und am 5. Januar 2026 eine Rückerstattung beantragt wird, wird der Rückerstattungsbetrag auf der Grundlage des 1. November 2025 berechnet.
Artikel 6 (Öffnungszeiten)
Die Öffnungszeiten des Zentrums sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr. An Wochenenden und in den Abendstunden wird ein Service angeboten. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Zugang aus Gründen der Instandhaltung und Sicherheit der Einrichtung eingeschränkt sein.
[Zustimmung zur Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte]
Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beabsichtigt BL GYM (im Folgenden „das Unternehmen“) die personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß den Artikeln 15 und 17 des „Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten“ wie folgt zu erheben, zu verwenden und an Dritte weiterzugeben, und holt hiermit die Zustimmung des Mitglieds ein.
1. Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Das Unternehmen erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten der Mitglieder für die folgenden Zwecke:
・Abschluss, Aufrechterhaltung, Erfüllung, Verwaltung und Verbesserung des Mitgliedschaftsvertrags
・Überprüfung der Identität der Mitglieder und Zugangskontrolle
・Zustellung von Mitteilungen und Anweisungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Zentrums
・Telefonische Beratung, Kundendienst und Bearbeitung von Beschwerden
・Ermittlung und Reaktion im Falle von Streitigkeiten
・Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften
2. Erfasste und verwendete personenbezogene Daten
・ Erforderliche Angaben
-Name
-Handynummer
-Geschlecht
-Geburtsdatum
-Zugangsdaten
-E-Mail-Adresse
-Sonstige
Informationen, die vom Mitglied freiwillig im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Aufrechterhaltung, der Erfüllung, der Verwaltung und der Verbesserung des Vertrags bereitgestellt werden
▶ Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer
: Aufbewahrung für 3 Jahre nach Austritt oder Vertragsende, anschließend Vernichtung
(Bei Bedarf jedoch Aufbewahrung für den durch die einschlägigen Gesetze und Vorschriften vorgeschriebenen Zeitraum)
3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Wir geben personenbezogene Daten wie folgt an Dritte weiter, um eine reibungslose Dienstleistungserbringung und einen reibungslosen Systembetrieb zu gewährleisten.
・ Empfänger
- Graze Co., Ltd.
-Suprema
-KIS Information & Communication
-Nurinetworks
・Zweck der Weitergabe
-Betrieb von Zugangskontrollsystemen
-Zahlungs- und Datenverarbeitung
-Wartung, Verwaltung und technischer Support von Lösungen
・Weitergegebene Daten
Für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche Mindestdaten, wie z. B. Mitgliederidentifikation und zugangsbezogene Informationen
・Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer
Bis zur Beendigung des Auftragsvertrags oder bis zum Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist
4. Recht auf Verweigerung der Einwilligung und wichtige Hinweise
Mitglieder haben das Recht, die Einwilligung zur Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu verweigern.
Diese Zustimmung ist jedoch für die Registrierung als Mitglied und die Nutzung des Zentrums unerlässlich. Die Verweigerung der Zustimmung kann die Registrierung als Mitglied und die Nutzung der Dienstleistungen einschränken.
5. Vertragsabschluss und Bestätigung der Zustimmung
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt das Mitglied:
・den Beginn der Mitgliedschaftsrechte
・den Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertragsverhältnisses zwischen dem Mitglied und BL GYM.
Das Mitglied bestätigt, dass es den gesamten Inhalt dieser Vereinbarung und der Nutzungsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat
und erklärt sich nach Bestätigung der in der Vereinbarung festgelegten Rechte und Pflichten damit einverstanden und unterzeichnet sie. Das Mitglied verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die Betriebsrichtlinien des Zentrums einzuhalten, und erkennt seine Rechte und Pflichten als Mitglied an.
Ergänzende Bestimmungen
Diese Bedingungen sind für die Vereinbarung verbindlich; ohne Zustimmung ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Das Mitglied bestätigt, dass es den gesamten Inhalt dieser Bedingungen vollständig verstanden hat und ihnen zustimmt.
BLGYM Mitgliedschaften

미스터 탄단지 구독식단 서비스

Der Schlüssel zu erfolgreichem Training ist die Ernährung, aber Diäten, die wenig Geschmack haben oder viel Geld kosten, sind schwer durchzuhalten.
Wir haben Mr. Tandanji ins Leben gerufen, um die Lieferkosten zu beseitigen und die Anzahl der Einwegartikel zu reduzieren. Also haben wir uns überlegt, wie wir es den Menschen leichter machen können, sich weiterhin so zu ernähren, dass sie keinen Ärger haben und Geld sparen.
Dantanji Mahlzeitenboxen, die jeden Tag gesunde, nahrhafte Mahlzeiten liefern!
Wir versorgen Sie mit frischen Mahlzeiten, die sowohl gesund als auch lecker sind!
Beginnen Sie mit einer gesunden Mahlzeit.
Basierend auf 5 Mahlzeiten pro Woche:
1-Wochen-Programm 30.000 Won, 4-Wochen-Programm 108.000 Won
Auf der Grundlage von 3 Mal pro Woche :
1-Wochen-Programm 21.000 Won, 4-Wochen-Programm 76.000 Won
Bei 2-maliger Teilnahme pro Woche:
1-Wochen-Programm 15.000 Won, 4-Wochen-Programm 54.000 Won


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